Aufsichts- und Beiratsmandate
Kleine mittelständische Unternehmen haben Aufsichts- oder Beiräte? Ist das nicht übertrieben?
Im Gesamtverständnis sind Aufsichts- und Beiratsorgane sowohl das Qualitätsmanagement der Führung als auch ständiger strategischer Gutachter des Unternehmens. Im Regelfall übernimmt soetwas "nebenbei" ein Steuerberater. Der berät aber in steuerlicher Hinsicht und nicht im Hinblick auf die Führungs- und Risikomanagementstrategie des Unternehmens.
Unternehmensbewusste, auf Nachhaltigkeit Wert legende Gesellschafter und Manager, legen gerade in der heutigen, schnellebigen Zeit immer mehr Wert auf dieses Instrument. Nicht nur in strategischer Hinsicht, sondern auch gerade bei dem Management strategischer Projekte, erweist sich ein kompetenter Aufsichts- oder Beirat als probates Mittel zur Unternehmenssicherung und gilt somit als risikostrategischer Schachzug.
Die Strategieentwicklung findet durch die Zusammenarbeit aller Organe, Gesellschafter, Geschäftsführung und Aufsichts- oder Beirat statt. Die Strategieumsetzung obliegt dann der operativen Führung. Wobei die Umsetzung durch den Aufsichts- oder Beirat im Rahmen des Projektmanagements oder gar durch Interim Management eines Beraters stattfinden kann und oftmals auch sollte.
Im Rahmen der zeitgeistlich oft geforderten Flexibilität, können und müssen Aufsichts- und Beiräte heute nicht nur vor und während der Entscheidungsfindung unterstützen, sondern vielmehr auch nach der Entscheidungsfindung operativ für die Führung positioniert sein; ohne jedoch Kontrollfunktionen dadurch zu unterwandern.
Aufsichts- und Beiräte sind gerade bei KMU's ein wichtiger Baustein in der auch durch Basel III heute geforderten Risikomanagementstrategie.
Carpe artem ducendi!
An dieser Beratungsstrategie findet sich am deutlichsten meine langfristige Verantwortungsbereitschaft. Lassen Sie sich beraten und rufen Sie mich einfach an, schreiben Sie mir eine eMail oder nutzen Sie meinen Rückrufservice.